In die Zukunft investieren und die Förderung nutzen!
Mit dem steuerlichen Investitions-Sofortprogramm der Bundesregierung profitieren Unternehmen im Zeitraum vom 30.06.2025 bis zum 01.01.2028 von besonders attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten. Moderne, bewegliche Wirtschaftsgüter wie Büromöbel können in dieser Zeit degressiv mit bis zu 30 % abgeschrieben werden für spürbare Steuerentlastung und mehr Liquidität.
Jetzt ist also der richtige Zeitpunkt, um eine ergonomische moderne Arbeitswelt zu realisieren und dabei steuerlich maximal zu profitieren.
Wann können Sie die degressive Abschreibung nutzen?
Betriebliche Nutzung
Sie investieren in Ausstattung, die überwiegend für betriebliche Zwecke eingesetzt wird.
Bewegliches Wirtschaftsgut
Ihr Investitionsobjekt ist ein bewegliches Anlagegut wie beispielsweise Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Zeitraum
Gilt für Güter die zwischen dem 30. Juni 2025 und 01. Januar 2028 angeschafft wurden.
Bilanzierung
Ihr Unternehmen erstellt eine Bilanz (pflichtig oder freiwillig) und nutzt die reguläre Absetzung für Abnutzung (AfA) gemäß § 7 EStG.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Beispielberechnung für 10 Arbeitsplätze
Produkte
Höhenverstellbarer Schreibtisch Masterlift® Flex
mit Plattenmaß 160x80 cm
UVP 657 €/Stk.
Bürodrehstuhl Teamo® Original
UVP 379 €/Stk.
Summe des Anschaffungswerts 10.360 €
*13 Jahre Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle für Büromöbel entspricht einer jährlichen Abschreibung von 797 €.